Das Projekt
Zeitraum: Juni 2024 - Oktober 2025
Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden in ganz Deutschland vor immense Herausforderungen. Insbesondere die Bewältigung und Prävention extremer Wetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen rücken zunehmend in den Fokus. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Umgestaltung des
Gebäudesektors hin zur CO2-Neutralität, um zukünftige Risiken zu minimieren. Gleichzeitig sorgen steigende Energiepreise und neue gesetzliche Vorgaben, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unsicherheiten.
Wir möchten dazu beitragen, diese Unsicherheiten und Bedenken abzubauen, indem wir Ihnen Lösungen aufzeigen, wie das Heizen bezahlbar bleibt und wir uns von großen Konzernen unabhängig machen können. Zudem möchten wir Ihnen verlässliche Alternativen vorstellen und zeigen, wie erneuerbare Energien, wie Erdwärme oder Solarenergie, effektiv eingesetzt werden können, um eine nachhaltige und funktionale Wärmeversorgung zu gewährleisten.
Was bedeutet Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die alle Städte und Gemeinden in Deutschland erfüllen müssen. Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG).
Das 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudesektor dar. Ziel ist es, dass in Deutschland ab 2045 alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bis dahin müssen wir zuverlässige Strategien entwickeln, um uns in der Wärmeversorgung unabhängig von fossilen Brennstoffen, die oft aus dem Ausland importiert werden, zu machen und auf bezahlbare sowie klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Eine genaue Analyse des Ist-Zustands und der vorhandenen Potenziale Ihrer Gemeinde in Bezug auf die Nutzung und Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen bietet dabei die Grundlage für eine zielführende Wärmeplanung.
Umfang der Wärmeplanung:
- Grundlegende Erfassung des Wärmeverbrauchs und der genutzten Energien aller Gebäude.
- Analyse der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit erneuerbarer Energiequellen sowie die Einschätzung von Sanierungspotenzialen.
- Entwicklung individueller Versorgungsoptionen für die verschiedenen Gebiete.
- Erstellung eines umfassenden Wärmeplans, um das Ziel einer nachhaltigen und kostengünstigen Wärmeversorgung zu erreichen.
- Enge Zusammenarbeit zwischen Kommune, Bevölkerung, relevanten Akteuren und Fachbüros.
Bin ich verpflichtet, meine Heizung sofort zu erneuern?
Der Wärmeplan verpflichtet Sie zu nichts und führt nicht zu einer vorzeitigen Umsetzung der GEG-Vorgaben. Er kann Ihnen jedoch bei der Entscheidung für eine neue Heizung wertvolle Unterstützung bieten. Grundsätzlich dürfen funktionierende Heizungen weiterhin bis 2044 genutzt werden. Auch defekte Heizungen, die repariert werden können, fallen unter diese Regelung. Wenn jedoch eine Erdgas- oder Ölheizung aufgrund irreparabler Schäden oder eines Alters von über 30 Jahren (bei Konstanttemperatur-Kesseln) ersetzt werden muss, dann muss diese Heizung im Rahmen der GEG-Vorgaben ausgetauscht werden. Für die Umsetzung dieser Vorgaben können Sie auf verschiedene Förderprogramme zurückgreifen.
Was passiert mit meinen Daten?
Alle erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Im veröffentlichten Abschlussbericht unserer Kommunalen Wärmeplanung werden die Daten nur in gebündelter Form präsentiert, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Gebäude möglich sind.